AG Baden-Baden: Einstellung des Verfahrens wegen eines Rotlichtverstoßes

Das Verkehrsgericht beim Amtsgericht Baden-Baden hat am heute ein Verfahren wegen des Vorwurfs eines Rotlichtverstoßes eingestellt. Die Mandantin kam zur Anzeige, weil eine junge Polizistin eine sog. „Rotlichtfahrt“ beobachtet haben will. Insgesamt waren aber die Erinnerungen an den Tag – mit Ausnahme des eigentlichen Vorfalls – schon sehr stark verblasst, sodaß fast ein Jahr später Zweifel an der Aussage aufkamen. Ein  andere Polizist räumte freimütig ein, daß er an dieser Stelle die Ampel nicht ordnungsgemäß beobachten könne.

Es muß bei Beobachtungen von Polizisten immer ganz genau geschaut werden, ob mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit ein Verstoß tatsächlich richtig beobachtet wurde. Die Mandantin darf sich jetzt über ersparte 3 Punkte in Flensburg sowie über ersparte € 90 Bußgeld freuen.

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