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	<title>Pflichtverteidiger - SPRAFKE | Strafverteidigung</title>
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	<title>Pflichtverteidiger - SPRAFKE | Strafverteidigung</title>
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		<title>Pflichtverteidiger</title>
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		<pubDate>Sat, 02 Oct 2010 09:45:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Angeklagter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dem Beschuldigten oder Angeklagten in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren wird unter bestimmten Voraussetzungen von Amts wegen ein Pflichtverteidiger beigeordnet. In der Regel wird dem Angeklagten eine Frist gesetzt, innerhalb derer er sich einen Anwalt seines Vertrauens suchen kann. Geht beim Gericht keine Erklärung ein, wer dieser Anwalt sein soll, wird nach dem Geschmack des Richters&#8230; <a class="more-link" href="http://www.danielsprafke.de/pflichtverteidiger/"><span class="screen-reader-text">Pflichtverteidiger</span> weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Dem Beschuldigten oder Angeklagten in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren wird unter bestimmten Voraussetzungen von Amts wegen ein <a title="Pflichtverteidiger" href="http://www.anwalt-bundesweit.de/pflichtverteidiger/">Pflichtverteidiger</a> beigeordnet. In der Regel wird dem Angeklagten eine Frist gesetzt, innerhalb derer er sich einen Anwalt seines Vertrauens suchen kann. Geht beim Gericht keine Erklärung ein, wer dieser Anwalt sein soll, wird nach dem Geschmack des Richters ein Anwalt ausgewählt.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers hat nichts mit Prozeßkostenhilfe zu tun. Im Falle der späteren Verurteilung muß der Angeklagte den Anwalt bezahlen. Die Kosten werden aber zunächst aus der Staatskasse vorgestreckt. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß ein Pflichtverteidiger nichts kostet.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Pflichtverteidiger dient der Sicherung des Verfahrens gegen den Angeklagten in besonderen Fällen. Wird ein Pflichtverteidiger beigeordnet, liegt in der Regel ein überdurchschnittlicher strafrechtlicher Vorwurf vor.</p>
<p style="text-align: justify;">Zu den genauen Voraussetzungen für die Beiordnung lesen Sie: <a title="Pflichtverteidiger" href="http://www.anwalt-bundesweit.de/pflichtverteidiger/">Pflichtverteidiger</a></p>
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		<title>Untersuchungshaft und Pflichtverteidiger</title>
		<link>http://www.danielsprafke.de/untersuchungshaft-und-pflichtverteidiger/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DS]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 21 Aug 2010 15:05:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Beiordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem 01.01.2010 ist die Gesetzeslage hinsichtlich der Beiordnungsvoraussetzungen eines Pflichtverteidigers zu Gunsten der Beschuldigten geändert worden. Seit Beginn des Jahres ist einem Beschuldigten auch dann ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn gegen ihn die Untersuchungshaft vollstreckt wird. Nach dem Gesetzeswortlaut des § 141 Abs. 3 StPO muß unverzüglich nach Verhaftung ein Anwalt verständigt bzw. ein Verteidiger&#8230; <a class="more-link" href="http://www.danielsprafke.de/untersuchungshaft-und-pflichtverteidiger/"><span class="screen-reader-text">Untersuchungshaft und Pflichtverteidiger</span> weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Seit dem 01.01.2010 ist die Gesetzeslage hinsichtlich der Beiordnungsvoraussetzungen eines Pflichtverteidigers zu Gunsten der Beschuldigten geändert worden. Seit Beginn des Jahres ist einem Beschuldigten auch dann ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn gegen ihn die Untersuchungshaft vollstreckt wird. Nach dem Gesetzeswortlaut des § 141 Abs. 3 StPO muß unverzüglich nach Verhaftung ein Anwalt verständigt bzw. ein Verteidiger beigeordnet werden. Sinnvollerweise sollte dies noch vor Eröffnung des Haftbefehls geschehen, um eine erste Intervention leisten zu können. Für den Zeitpunkt der Bestellung eines Verteidigers bei Vollstreckung von Untersuchungshaft kommt es ganz entscheidend auf die Beiordnungspraxis und die Auslegung des Begriffs &#8222;unverzüglich&#8220; durch den jeweiligen Ermittlungsrichters an.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollte Ihnen kein Verteidiger innerhalb von drei bis vier Tagen beigeordnet worden sein, so muß unbedingt beim zuständigen Ermittlungsrichter ein Antrag gestellt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Leider sind die Reaktionen der Gerichte mehr als uneinheitlich; zum Teil wird die neue Gesetzeslage bewußt ignoriert.</p><p>The post <a href="http://www.danielsprafke.de/untersuchungshaft-und-pflichtverteidiger/">Untersuchungshaft und Pflichtverteidiger</a> first appeared on <a href="http://www.danielsprafke.de">SPRAFKE | Strafverteidigung</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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