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	<title>Bußgeld im Ausland - SPRAFKE | Strafverteidigung</title>
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	<title>Bußgeld im Ausland - SPRAFKE | Strafverteidigung</title>
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		<title>Holland bleibt auf EU-Knöllchen sitzen</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Jul 2012 06:14:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit einiger Zeit können auch EU-Bußgelder in Deutschland eingetrieben werden, wenn eine ausländische Bußgeldbehörde dies beantragt. In diesem Verfahren können sogar die Amtsgerichte dann ein Bußgeld gegen einen Betroffenen für vollstreckbar erklären. Grundlage dieses Verfahrens ist das Europäische Geldsanktionengesetz (EUGeldG). Ein Mandant kam nun mit einem Parkknöllchen aus Holland, welches von einem britischen Inkassounternehmen eingetrieben&#8230; <a class="more-link" href="http://www.danielsprafke.de/holland-bleibt-auf-eu-knollchen-sitzen/"><span class="screen-reader-text">Holland bleibt auf EU-Knöllchen sitzen</span> weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Seit einiger Zeit können auch EU-Bußgelder in Deutschland eingetrieben werden, wenn eine ausländische Bußgeldbehörde dies beantragt. In diesem Verfahren können sogar die Amtsgerichte dann ein Bußgeld gegen einen Betroffenen für vollstreckbar erklären. Grundlage dieses Verfahrens ist das Europäische Geldsanktionengesetz (EUGeldG).</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Mandant kam nun mit einem Parkknöllchen aus Holland, welches von einem britischen Inkassounternehmen eingetrieben werden sollte. Der Mandant wurde als Halter des Fahrzeugs angeschrieben, der Fahrer wurde zunächst nicht ermittelt. Das geht in Holland und vielen anderen EU-Staaten; in Deutschland aber kann nur der Fahrer, also der Verursacher einer Ordnungswidrigkeit belangt werden &#8211; und genau das hatte ich für den Mandanten eingewendet.</p>
<p style="text-align: justify;">Letztlich hisste die Bußgeldbehörde die weiße Flagge und gab dem Mandanten nunmehr schriftlich, daß er tatsächlich nicht zahlen müsse (§ 87b EUGeldG). Aber Achtung: alleine die andere Rechtslage ändert nichts daran, daß grundsätzlich ein Bußgeld zu zahlen ist, wenn es angefordert wird. Man muß schon die Einwendung erheben, daß heißt aktiv darauf hinweisen, sonst kann der Strafzettel durch ein deutsches Amtsgericht vollstreckt werden.</p>
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		<title>AG Bochum: Vollstreckbarkeit von ausländischen Bußgeldern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[DS]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 09:11:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld im Ausland]]></category>
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		<category><![CDATA[Vollstreckbarkeit ausländischer Bußgelder]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Bochum hat ganz aktuell entschieden, daß der Halter eines Fahrzeugs (in diesem Fall war es eine Firma als juristische Person) das Bußgeld eines Rotlichtverstoßes aus Holland zu zahlen verpflichtet ist, obwohl eine Firma den Verstoß nicht begangen haben kann. Die sog. Halterhaftung existiert in Deutschland nicht, trotzdem wird das Bußgeld fällig. Der Grund&#8230; <a class="more-link" href="http://www.danielsprafke.de/ag-bochum-vollstreckbarkeit-von-auslandischen-busgeldern/"><span class="screen-reader-text">AG Bochum: Vollstreckbarkeit von ausländischen Bußgeldern</span> weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Amtsgericht Bochum hat ganz aktuell entschieden, daß der Halter eines Fahrzeugs (in diesem Fall war es eine Firma als juristische Person) das Bußgeld eines Rotlichtverstoßes aus Holland zu zahlen verpflichtet ist, obwohl eine Firma den Verstoß nicht begangen haben kann. Die sog. Halterhaftung existiert in Deutschland nicht, trotzdem wird das Bußgeld fällig.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Grund dafür liegt darin, daß das betroffene Unternehmen die Vorschriften des EUGeldG nicht beachtet hat, wonach solche Umstände im Vollstreckungsverfahren ausländischer Bußgelder eingewandt werden können, die der Ahndung einer Ordnungswidrigkeit in Deutschland entgegenstehen würden &#8211; zum Beispiel die Verjährung. Die Entscheidung sagt also nichts darüber aus, ob der vorgeworfene Verstoß auch tatsächlich ahndbar gewesen wäre, da keine Einwendungen seitens des Unternehmens erfolgt sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Deshalb: Bei ausländischen Knöllchen immer prüfen, ob diese auch in Deutschland tatsächlich vollstreckt werden können. Hierzu helfe ich gerne unter 0800 76 76 701.</p><p>The post <a href="http://www.danielsprafke.de/ag-bochum-vollstreckbarkeit-von-auslandischen-busgeldern/">AG Bochum: Vollstreckbarkeit von ausländischen Bußgeldern</a> first appeared on <a href="http://www.danielsprafke.de">SPRAFKE | Strafverteidigung</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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